Hartz IV - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

 

 

Sie haben Fragen oder Probleme rund um Hartz IV? Wie hoch ist mein Anspruch? Ist mein Einkommen richtig berücksichtigt worden, sind z. B. die Freibeträge richtig errechnet worden? Hat das Jobcenter meine Miete richtig anerkannt? Ist die Sanktion rechtmäßig? Ist die Rückerstattung berechtigt? Ich berate und vertrete Sie gern bezüglich der Rechtmäßigkeit Ihres Bewilligungsbescheides, Ihres Aufhebungs- und Erstattungsbescheides und Ihres Sanktionsbescheides. Gern berate ich Sie auch bereits vor der Beantragung von SGB II-Leistungen und gebe Ihnen wertvolle Tipps, um eine fehlerfreie und vor allem schnelle Bearbeitung Ihres ALG II-Antrages zu ermöglichen. So informiere ich Sie über Ihr geschütztes Schonvermögen, Ihren möglichen ALG II-Anspruch, die Höhe Ihres anzurechnenden Einkommen oder über die vom Jobcenter zu übernehmenden Unterkunftskosten.  Auch über weitere Ansprüche, wie z. B. nach dem Wohngeldgesetz, über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), über die Übernahme von Fahrtkosten und über einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung informiere ich Sie umfassend. Sie haben eine Kostensenkungsaufforderung erhalten und sollen nach dem Willen des Jobcenters einen Umzug vornehmen? Auch hierzu berate ich Sie gern und informiere Sie über die Höhe der angemessenen Miete. Ihre Eingliederungsvereinbarung enthält unwirksame Regelungen oder das Jobcenter geht von einem Leistungsausschluss aus, z. B. weil Sie zu hohes Einkommen haben oder Student/in sind? Lassen Sie sich von mir beraten.

 

Rufen Sie mich unter 030/30130729 an oder schicken Sie mir eine E-Mail mit Ihrer Anfrage!

 

Schwerbehindertenrecht

 

Sie wollen einen höheren Grad der Behinderung (GdB)? Merkzeichen, wie Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Begleitperson (B), Hilfebedürftigkeit (H), T (Telebus), RF u.a. wurden als Nachteilausgleichs nicht anerkannt? Sie können Ihren derzeitigen Grad der Behinderung der Höhe nach nicht nachvollziehen und wissen nicht, ob das Versorgungsamt auch alle Leiden berücksichtigt haben? Das Versorgungsamt hat Ihren Verschlechterungsantrag zurückgewiesen? Sie wollen eine Steuererleichterung durchsetzen? Ich prüfe gern Ihren Bescheid des Versorgungsamtes und vertrete Sie umfassend im Widerspruchs- und/oder Klageverfahren.

 

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